Sonnenblume

Rechtliche Grundlagen der Beteiligung

Eine deutsche vermögensverwaltende GmbH & Co. KG

Zweck

  • Beteiligungen an einer Kommanditgesellschaft mit dem Recht auf Beteiligung am Ergebnis einer deutschen vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf in Abteilung A.
  • Der Gegenstand der Gesellschaft ist das Halten von Aktien und Genussrechten an einer spanischen Aktiengesellschaft.

Kommanditkapital

  • Das Kommanditkapital beträgt 200.000,00 Euro.

Kommanditgesellschaft

  • Die Komplementärin ist die periSolar Verwaltungs GmbH.

Geschäftsführung

  • Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Jur. (Univ.) Gregor Schmidt, Rechtsanwalt, München.

Beteiligung

  • Der Anleger beteiligt sich mit mindestens 25.000,00 Euro oder einem Vielfachen davon.
  • Der Kaufpreis entspricht dem Nominalwert des Anteils.
  • Die maximale Beteiligung beträgt 200.000,00 Euro zuzüglich des Anteils des Gründungskommanditisten, Herrn Dipl.-Jur. (Univ.) Gregor Schmidt, Rechtsanwalt, in Höhe von 1.000,00 Euro.
  • Die Mittelverwendung wird durch eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft kontrolliert, wofür ein entsprechender Vertrag zwischen der KG und der Beratungsgesellschaft geschlossen wird.

Beitritt

  • Willenserklärungen der Anleger, die auf den Erwerb der Beteiligung gerichtet sind, nimmt eine deutsche vermögensverwaltende GmbH & Co. KG in Düsseldorf entgegen.
  • Der jeweilige Kommanditist wird mit Annahme der Beitrittserklärung durch den Geschäftsführer Dipl.-Jur. (Univ.) Gregor Schmidt, Rechtsanwalt, Gesellschafter der KG. Im Außenverhältnis wird der Beitritt erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam.
  • Auf die gezeichnete Kommanditeinlage wird ein Agio in Höhe von 5 % erhoben.
  • Nach Annahme der Beitrittserklärung hat der Gesellschafter innerhalb von 14 Tagen seine Kommanditeinlage zuzüglich des Agios auf das in der Beitrittserklärung bezeichnete Konto einzuzahlen.

Gesellschafterversammlung

  • Die Gesellschafterversammlung der KG beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses, die Entlastung der Geschäftsführung, die Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie über den Ausschluss von Gesellschaftern.
  • An dem Jahresergebnis partizipiert der einzelne Kommanditist entsprechend seiner gezeichneten Kommanditeinlage im Verhältnis zum Gesamtkapital.

Ausschüttung

  • Die Höhe der Ausschüttung richtet sich nach der Liquiditätslage.

Kündigung und Ende der Gesellschaft

  • Die Beteiligung kann zum Ende eines Kalenderjahres an einen Dritten verkauft oder unentgeltlich übertragen werden.
  • Es gelten die Vorschriften des HGB.
  • Der Verkauf über eine Börse ist nicht möglich.
  • Es besteht nur ein freihändiger Verkauf oder unentgeltliche Übertragung, wobei der Erwerber sämtliche Rechte und Pflichten aus der Beteiligung übernehmen muss.
  • Die Übertragung von Kommanditanteilen bedarf der Zustimmung der Geschäftsführung, die nur aus wichtigem Grund versagt werden kann.
  • Das Gesellschaftsverhältnis endet frühestens mit dem Ablauf von 25 Jahren beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem 100 % des KG-Kapitals eingezahlt sind.
  • Der Anleger ist für den Fall seines Ausscheidens und für den Fall der Auflösung der Gesellschaft unwiderruflich und unbedingt damit einverstanden, dass die Geschäftsführung bestimmt, an wen der Kommanditist seine Einlage zu übertragen hat.

 


 

Spanische Aktiengesellschaft

Zweck

  • Die spanische Aktiengesellschaft hat den Geschäftszweck, ein Solarkraftwerk zu betreiben.

Standort

  • Der Standort des Solarkraftwerkes ist in Südspanien.

Geschäftsführung

  • Die spanische Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Algarrobo / Málaga. Ihr Aktienkapital wird zu 100 % einer deutschen vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG gehören.

Ertrag

  • Nach Kauf des Solarkraftwerkes bestreitet diese Gesellschaft ihre Einnahme durch die Vergütung des eingespeisten Stroms.
  • Die Einspeisung und die Vergütung erfolgt durch die Endesa Energía S.A.
  • Die für die Wartung, Reparatur, Versicherung etc. entstehenden Kosten sind durch einen Full Service-Vertrag mit dem Errichter der Anlage abgedeckt.