
Rechtliche Grundlagen der Beteiligung
Eine deutsche vermögensverwaltende GmbH & Co. KG
- Beteiligungen an einer Kommanditgesellschaft mit dem Recht
auf Beteiligung am Ergebnis einer deutschen vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG
mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichtes Düsseldorf in Abteilung A.
- Der Gegenstand der Gesellschaft ist das Halten von Aktien
und Genussrechten an einer spanischen Aktiengesellschaft.
- Das Kommanditkapital beträgt 200.000,00 Euro.
- Die Komplementärin ist die periSolar Verwaltungs GmbH.
- Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Jur. (Univ.) Gregor Schmidt, Rechtsanwalt, München.
- Der Anleger beteiligt sich mit mindestens 25.000,00 Euro
oder einem Vielfachen davon.
- Der Kaufpreis entspricht dem Nominalwert des Anteils.
- Die maximale Beteiligung beträgt 200.000,00 Euro zuzüglich
des Anteils des Gründungskommanditisten, Herrn Dipl.-Jur.
(Univ.) Gregor Schmidt, Rechtsanwalt, in Höhe von 1.000,00 Euro.
- Die Mittelverwendung wird durch eine Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberatungsgesellschaft kontrolliert, wofür ein
entsprechender Vertrag zwischen der KG und der Beratungsgesellschaft
geschlossen wird.
- Willenserklärungen der Anleger, die auf den Erwerb
der Beteiligung gerichtet sind, nimmt eine deutsche vermögensverwaltende GmbH & Co. KG
in Düsseldorf entgegen.
- Der jeweilige Kommanditist wird mit Annahme der Beitrittserklärung
durch den Geschäftsführer Dipl.-Jur. (Univ.) Gregor Schmidt, Rechtsanwalt, Gesellschafter
der KG. Im Außenverhältnis wird der Beitritt erst
mit Eintragung im Handelsregister wirksam.
- Auf die gezeichnete Kommanditeinlage wird ein Agio in Höhe
von 5 % erhoben.
- Nach Annahme der Beitrittserklärung hat der Gesellschafter
innerhalb von 14 Tagen seine Kommanditeinlage zuzüglich
des Agios auf das in der Beitrittserklärung bezeichnete
Konto einzuzahlen.
- Die Gesellschafterversammlung der KG beschließt über
die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des
Jahresergebnisses, die Entlastung der Geschäftsführung,
die Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie über
den Ausschluss von Gesellschaftern.
- An dem Jahresergebnis partizipiert der einzelne Kommanditist
entsprechend seiner gezeichneten Kommanditeinlage im Verhältnis
zum Gesamtkapital.
- Die Höhe der Ausschüttung richtet sich nach der
Liquiditätslage.
- Die Beteiligung kann zum Ende eines Kalenderjahres an einen
Dritten verkauft oder unentgeltlich übertragen werden.
- Es gelten die Vorschriften des HGB.
- Der Verkauf über eine Börse ist nicht
möglich.
- Es besteht nur ein freihändiger Verkauf oder unentgeltliche
Übertragung, wobei der Erwerber sämtliche Rechte
und Pflichten aus der Beteiligung übernehmen muss.
- Die Übertragung von Kommanditanteilen bedarf der Zustimmung
der Geschäftsführung, die nur aus wichtigem Grund
versagt werden kann.
- Das Gesellschaftsverhältnis endet frühestens mit dem Ablauf von 25 Jahren beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem 100 % des KG-Kapitals eingezahlt sind.
- Der Anleger ist für den Fall seines Ausscheidens und
für den Fall der Auflösung der Gesellschaft unwiderruflich
und unbedingt damit einverstanden, dass die Geschäftsführung
bestimmt, an wen der Kommanditist seine Einlage zu übertragen
hat.
Spanische Aktiengesellschaft
- Die spanische Aktiengesellschaft hat den Geschäftszweck,
ein Solarkraftwerk zu betreiben.
- Der Standort des Solarkraftwerkes ist in Südspanien.
- Die spanische Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Algarrobo
/ Málaga. Ihr Aktienkapital wird zu 100 % einer deutschen vermögensverwaltenden
GmbH & Co. KG gehören.
- Nach Kauf des Solarkraftwerkes bestreitet diese Gesellschaft
ihre Einnahme durch die Vergütung des eingespeisten Stroms.
- Die Einspeisung und die Vergütung erfolgt durch die
Endesa Energía S.A.
- Die für die Wartung, Reparatur, Versicherung etc. entstehenden
Kosten sind durch einen Full Service-Vertrag mit dem Errichter
der Anlage abgedeckt.